Ihre Entscheidungen

D&O-Versicherung

Geschäftsführung übernehmen heißt persönlich Verantwortung tragen.

D&O-Versicherung anfragen

Worum geht es?

D&O steht für Directors and Officers. Sie betrifft Vermögensschadenansprüche gegen versicherte Leitungspersonen wegen Pflichtverletzungen in ihrer Organfunktion. Auch die Abwehr unbegründeter Ansprüche ist ein wesentlicher Bestandteil.

Ein vereinfachtes Beispiel

Ein Geschäftsführer wird wegen einer behaupteten Pflichtverletzung bei einer Investitionsentscheidung von der eigenen Gesellschaft auf Schadenersatz in Anspruch genommen.

Die Leistung im konkreten Fall hängt vom Vertrag und der Haftungsprüfung ab.

Für wen ist das relevant?

Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte; Umfang abhängig von Unternehmensform und Vertrag.

Diese Punkte gehören in den Vergleich

  • Wer zählt zu den versicherten Personen und Gesellschaften?
  • Sind Innen- und Außenansprüche passend berücksichtigt?
  • Welche Rückwärtsdeckung und Nachmeldefristen gelten?
  • Wie werden Abwehrkosten auf die Versicherungssumme angerechnet?

Wo liegen die Grenzen?

Eine D&O ist keine Absicherung jeder unternehmerischen Fehlentscheidung. Vorsatz ist regelmäßig ausgeschlossen; eine GmbH schließt die persönliche Haftung der Geschäftsführung nicht pauschal aus.

Was bedeuten Innen- und Außenansprüche?

Innenansprüche kommen aus dem eigenen Unternehmen, Außenansprüche von Dritten. Bei vielen D&O-Verträgen ist der Zeitpunkt der erstmaligen Anspruchserhebung wesentlich. Deshalb sollten Sie beim Vertragswechsel auch Meldefristen und zeitliche Deckung besprechen.

Quellen & Einordnung

Redaktionsstand: . Allgemeine Orientierung; maßgeblich sind Ihr konkreter Vertrag und die Risikoprüfung.

Persönlich. Verständlich. Unverbindlich.

Ihr nächster Schritt: Klarheit.

Erzählen Sie uns, was Sie beruflich machen. Gemeinsam klären wir, welche Absicherung dazu passt.

Jetzt Anfrage starten
Schutz anfragen