Gut zu wissen
Klare Antworten.
Ohne Kleingedrucktes im Kopf.
Von der ersten Orientierung bis zur Anfrage.
Betriebshaftpflicht oder Berufshaftpflicht – was brauche ich?
Das hängt von Ihrer Tätigkeit und den möglichen Schadenarten ab. Ein Betrieb mit Kundenbesuchen hat andere Risiken als eine IT-Beratung. Berufs- und Betriebshaftpflicht können kombiniert sein. Entscheidend ist, ob Personen-, Sach- und die für Sie relevanten Vermögensschäden tatsächlich erfasst sind.
Ist eine Haftpflichtversicherung für Selbstständige Pflicht?
Es gibt keine einheitliche Pflicht für jede selbstständige Tätigkeit. Für bestimmte Berufe bestehen gesetzliche oder berufsrechtliche Anforderungen; auch Auftraggeber können Nachweise verlangen. Deshalb prüfen wir zuerst Ihren Beruf und Ihre konkrete Tätigkeit.
Reicht meine private Haftpflicht aus?
Auf eine private Haftpflicht sollten Sie sich bei einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit nicht ohne ausdrückliche Bestätigung verlassen. Entscheidend ist, ob die konkrete berufliche Tätigkeit nach den Bedingungen überhaupt eingeschlossen ist.
Was kostet die passende Absicherung?
Ein belastbarer Beitrag hängt unter anderem von Tätigkeit, Umsatz, Betriebsgröße, Deckungssumme, Selbstbehalt und Schadenverlauf ab. Mit Ihren Eckdaten lässt sich ein passendes Angebot ermitteln. Ein pauschaler Einstiegspreis wäre für Ihren Betrieb wenig aussagekräftig.
Was passiert bei einer unberechtigten Forderung?
Zur Haftpflichtversicherung gehört im vereinbarten Umfang die Prüfung und Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche. Das wird häufig passiver Rechtsschutz genannt. Eine umfassende Rechtsschutzversicherung für beliebige Streitigkeiten ist damit nicht verbunden.
Sind Mitarbeitende und Subunternehmen mitversichert?
Das muss im jeweiligen Vertrag geprüft werden. Angestellte, freie Mitarbeitende und Subunternehmen können unterschiedlich behandelt werden. Nennen Sie daher, mit wem Sie zusammenarbeiten und wer welche Aufgaben übernimmt.
Schützt eine GmbH die Geschäftsführung vor jeder persönlichen Haftung?
Nein. Die Haftungsbeschränkung der Gesellschaft bedeutet nicht, dass Geschäftsführer bei Pflichtverletzungen nie persönlich in Anspruch genommen werden können. Eine D&O kann dafür vereinbarte Vermögensschadenrisiken abdecken. Die rechtliche Bewertung bleibt eine Einzelfallfrage.
Ersetzt D&O eine Betriebshaftpflicht?
Nein. D&O betrifft die persönliche Verantwortung versicherter Leitungspersonen. Die Betriebshaftpflicht betrifft typische Haftungsrisiken des Betriebs. Beide können für ein Unternehmen relevant sein.
Muss ich für eine Anfrage alle Unterlagen bereithalten?
Nein. Branche, konkrete Tätigkeit, Anliegen und Ihre Kontaktdaten reichen für den ersten Kontakt. Benötigte Vertragsunterlagen und weitere Risikodaten klären wir anschließend persönlich.
Schließe ich mit der Anfrage schon eine Versicherung ab?
Nein. Die Anfrage ist unverbindlich und löst keinen Versicherungsschutz aus. Ein Versicherungsvertrag entsteht erst nach dem weiteren Antrags- und Annahmeprozess.
Kann ich einen bereits eingetretenen Schaden nachträglich versichern?
Eine neue Police ist keine verlässliche Lösung für bereits bekannte Schäden. Melden Sie eine bestehende Forderung Ihrem zuständigen Versicherer und beachten Sie Fristen. Für die künftige Absicherung prüfen wir Ihre Situation gesondert.
- Allianz: Betriebs- und Berufshaftpflicht
- § 100 VVG: Leistung der Haftpflichtversicherung
- GDV: D&O-Versicherung verständlich erklärt
- § 43 GmbHG: Haftung der Geschäftsführer
Redaktionsstand: . Allgemeine Orientierung; maßgeblich sind Ihr konkreter Vertrag und die Risikoprüfung.
Persönlich. Verständlich. Unverbindlich.
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Schreiben Sie uns oder starten Sie eine kurze Anfrage. Wir nehmen uns Ihr Anliegen persönlich vor.